Diese Webseite verwendet Cookies zur Gewährleistung einer komfortabler Navigation, um Funktionen für soziale Medien bereitstellen zu können und um die Zugriffe auf diese Website zu analysieren.
Indem Sie auf "Ja, ich stimme zu" klicken stimmen Sie der Verwendung der Cookies zu.
Stimmen Sie hingegen auf "Nein" werden keine Werbe-Cookies verwendet und keine externen Resourcen von Drittanbietern geladen
Weitere Informationen, auch wie Sie die Verwendung von Cookies unterbinden können und wie Sie bereits gesetzte Cookies verwalten, entnehmen Sie bitte hier Datenschutzerklärung.
In einer Schüssel Mehl, Zucker, Salz und Trockenhefe mischen, Milch, Öl, Ei dazu geben und zu einem glatten Teig verkneten. An einem warmen Ort zugedeckt ca. 60Min. gehen lassen, bis sich sein Volumen verdoppelt hat.
Backofen auf 175°C Umluft vorheizen.
Teig nochmals kurz durchkneten, zu einem Rechteck dünn ausrollen und die Mohnmasse darauf verteilen. Teig von der Längsseite her aufrollen, in 5cm lange Stücke schneiden und mit einem Kochlöffelstiel in der Mitte eindrücken.
Eigelb mit 1EL Milch verrühren, Teilchen damit bestreichen, weitere 15Min. gehen lassen und dann ca. 20-25 Min. backen.
Auf dem Kuchengitter abkühlen lassen.
Puderzucker mit 1EL lauwarmen Wasser glatt rühren und die Mohnteilchen damit verzieren.
Zutaten für
8 Stück
300
g
Mehl Type 405
1
Hefe
60
g
Zucker
2
EL
Öl
125
ml
Milch 1,5% Fett - lauwarm
1
Ei
1
Eigelb
3
EL
Puderzucker
250
g
Mohnback
Salz
92
kcal
/ 100g
104
kcal / Stück
113
g / Stück
Zutaten für folgende Anzahl neu berechnen:
umrechnen »
Ihr habt einen Vorschlag oder Tip zu diesem Rezept?
Doch bitte nur posten, falls Ihr das Rezept wirklich probiert bzw. dazu relevante Vorschläge habt.
Bitte loggen Sie sich ein um Kommentare abzugeben.
Noch kein backecke.com Account?
Hier geht es zur kostenlosen Registrierung: hier zur Neuanmeldung!
In nicht einmal 2 Minuten können Sie aktiv anderen Usern mit Rat und Tat zur Seite stehen!
Sämtliches Fotomaterial, Inhalte und Logos auf diesem Portal unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung des Eigentümers verwendet werden.